Regelwerke
VORWORT
Wie in jeder guten Gemeinschaft benötigen wir alle einen Rahmen in welchem wir uns bewegen können und in welchem wir uns frei entfalten können.
NRW Roleplay steht für qualitative Inhalte die es allen ermöglichen sollen ihren eigenen Weg gehen zu können.
Wir stehen als Projekt für ein vorurteilsfreies Spiel. Diskriminierung sowie Rassismus finden bei uns keinen Platz und werden ausnahmslos ausgeschlossen.
Deine religiöse Herkunft, Sexualität, Hautfarbe oder politische Einstellung spielen keine Rolle, wir sind alles Menschen.
Die Einreise auf NRW Roleplay geschieht im Spiel (IC) und startet mit einem netten Gespräch einer unserer Einreisebeamten am Flughafen.
Bei dieser Einreise legen wir besonderen Wert auf die RP-Fähigkeit sowie deine Stimmenlage und die Qualität der Vorstellung. Aus diesem Grund besitzt NRW Roleplay auch kein Mindestalter.
Lediglich das Alter deines Charakters im Spiel muss mindestens 18 Jahre alt sein um ein Spielen bei uns zu ermöglichen.
Es ist wichtig, dass du bei allen Interaktionen deinen gesunden Menschenverstand einsetzt, um den Spielspaß für dich und alle anderen zu garantieren.
§ 1.0 | Allgemeiner Geltungsbereich
Das Regelwerk von NRW Roleplay gilt auf allen Servern, Oberflächen und Plattformen welche von NRW Roleplay angeboten oder betrieben werden.
§ 1.1 | Altersfreigabe
Dein IC-Charakter muss mindestens 18 Jahre alt sein.
§ 1.2 | Zustimmung zum Mitschnitt des Spieles und der Stimme
Mit dem Beitritt auf NRW Roleplay erklärst du dich einverstanden, dass das Spiel inkl. Ton und deiner Stimme veröffentlicht werden könnte.
§ 1.3 | Grauzonen / Ausnutzung der Spielmechanik
Grauzonen im Regelwerk, welche womöglich besehen, dürfen von Spielern nicht ausgenutzt werden.
Ebenso ist jede Ausnutzung der Spielmechanik, zum Erhalt eigener Vorteile, strengstens verboten.
§ 1.4 | Schusscall
Auf NRW Roleplay gibt es keinen sogenannten „Schusscall“. Ein Beschuss benötigt immer einen RP Hintergrund. Der Beschuss muss immer das letzte Mittel sein.
§ 1.5 | Modifikationen, Macros, Hacks, Cheats sowie Mods
Alle Veränderungen am Spiel um sich einen Vorteil im Spielgeschehen auf NRW Roleplay zu verschaffen sind verboten. Dazu zählen ins besondere: Cheats, Mod-Menüs, NoProps, Himmel, Reshade, Tracers, AI-Dateien jeder Art, No-Water Pack, Bugs oder Makros. Ebenso gilt diese Regelung für Exploits, technische Lücken oder Drittanwendungen. Wer einen Bug oder einen Fehler im Spiel entdeckt, muss diese umgehend melden. Auch der Versuch einer Nutzung ist verboten und führt zum permanenten Ausschluss.
Erlaubte Bildformate: 16:9, 16:10 oder höheres
Zudem sind alle Modifikationen aus unserem offiziellen Discord Channel „Offizielle Modifikationen“ erlaubt. Jede Nutzung von Erweiterungen oder Modifikationen welche nicht in unserem offiziellen Channel bezogen wurden, sind verboten und werden sanktioniert.
Ausnahme ist die Standartvariante der Naturalvision Evolved (kurz: NVE), diese ist ebenso erlaubt.
§ 1.6 | Bugusing, Glitching
Das Ausnutzen von Spielmechaniken (wie bspw. das Ausziehen von Schuhen für weniger Geräusche, verbuggt hinlegen obwohl man sichtbar wäre) bei einer Schießerei o.ä. ist verboten.
§ 1.7 | OOC-Freunde / Alte Freunde Regelung
Es ist gestattet mit euren Freunden gemeinsam einzureisen. Es dürfen jedoch keine RP-Stränge von anderen Projekten ausgespielt oder weitergespielt werden, welche nicht auf NRW Roleplay entstanden sind. Jedoch dürft ihr eine gemeinsame Vergangenheit haben und diese ausspielen.
§1.8 | OOC Talk
OOC-Gespräche (Out of Character) sind auf unserem Server strikt verboten. Jegliche Kommunikation muss In-Character (IC) erfolgen, um ein aktives Rollenspiel-Erlebnis zu gewährleisten.
Als einzige Ausnahme gilt unsere Skybar, auf den Mount Chilliad:
Die Skybar ist eine OOC Zone, dort darf OOC geredet werden. Jede Information die ihr dort erlangt dürft ihr nicht IC verwenden!
§1.9 | Lootdrop-Events
Bei einem Lootdrop-Event stürzt ein Militärflugzeug an einem bestimmten Punkt auf der Karte ab und hinterlässt wertvolle Gegenstände. Diese Lootdrops sind ausschließlich für Fraktionen wie Mafias, Gangs, Kartelle und Motorradclubs gedacht. Während des Events dürfen Polizeibeamte nicht in den Bereich des Lootdrops eintreten, und der Rettungsdienst darf erst nach dem Ende des Events zu den Verletzten kommen. Fraktionen müssen schnell zum Absturzort gelangen und den Bereich verteidigen, auch wenn es dabei zu Kämpfen kommt. Wer die Regeln missachtet, muss mit Konsequenzen rechnen.
§ 2.0 | Technische Voraussetzungen
Es gibt keine Mindestanforderungen an deinen Computer. Stelle sicher, dass du eine ausreichende Internetverbindung besitzt.
§ 2.1 | Mikrofonqualität
Ein Mikrofon ohne Störgeräusche (Rauschen, Piepsen, Brummen etc.) und eine klare Stimme ist Grundvoraussetzung. Hintergrundgeräusche sind zu vermeiden (bspw. Stimmen im Hintergrund oder laufender Ventilator).
§ 3.0 | Anweisungen des Teams
Den Anweisungen des NRW Roleplay Teams ist immer Folge zu leisten.
§ 3.1 | Entscheidungen des Teams
Feststehende Entscheidungen werden immer nur durch das Team von NRW Roleplay verkündet. Bei Entscheidungen hat das Team von NRW Roleplay immer das letzte Wort.
§ 3.2 | Unsichtbare Freunde
Teammitglieder dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeiten (erkennbar durch das Tragen der A-Duty Kleidung o.Ä.) nicht beachtet oder angegriffen werden. Auch angesprochen werden dürfen diese nicht. (Ausnahme: Man wird direkt durch das Teammitglied angesprochen)
§ 3.3 | Umgang mit dem Team
Mitglieder des Teams von NRW Roleplay dürfen nicht beleidigt, angefeindet, ignoriert oder provoziert werden. Konstruktive Kritik ist jedoch gewünscht und erlaubt.
§ 3.4 | Verbannungen / Ausschlüsse / Sanktionen von NRW Roleplay
Teammitglieder von NRW Roleplay sind dazu berechtigt, Spieler welche gegen Regeln verstoßen, von Diensten von NRW Roleplay ganz, teilweise oder zeitlich begrenzt auszuschließen oder zu sanktionieren. Ebenso behält sich NRW Roleplay das Recht vor, jeden dauerhaft von NRW Roleplay auszuschließen, dessen Roleplayverhalten oder die Ausspielung von Situationen nicht den Vorstellungen des Projektes entsprechen.
§ 3.5 | Beweispflicht / Clip-Pflicht
Jeder Spieler benötigt einen Beweis (Screenshot, Clip o.Ä.) der betreffenden Situation im Support.
Ohne Beweise werden keine Sanktionen verhängt oder helfende Maßnahmen ergriffen. (Revive, Teleport etc.).
§ 3.6 | Bug- und Fehlermeldepflicht
Bugs, Fehler in der Spielmechanik, Spielfehler sowie Fehler jeder anderen Art sind an das Team von NRW Roleplay weiterzuleiten.
§ 3.7 | Support
Während einer laufenden Rp-Situation ist es nicht gestattet, den Support zu betreten oder Support-Anfragen zu stellen. Alle Konflikte oder Probleme, die während einer Situation auftreten, sind erst nach Abschluss im Support zu melden.
§ 4.0 | Spieleraccounts
Grundsätzlich darf jeder Spieler auf NRW Roleplay nur einen Account besitzen. Sofern ein ausreichender Grund vorliegt, kann die Projektleitung von NRW Roleplay im Einzelfall Ausnahmen machen und erlauben.
§ 4.1 | Multiaccounts
Multiaccounts oder sog. Doppelaccounts (die Nutzung mehrerer Steam-/ Rockstaraccounts zum Spielen auf NRW Roleplay) sind verboten und werden mit dem Ausschluss aller Accounts der jeweiligen Person bestraft.
§ 4.2 | Fremdwerbung / Werbung
Eigen- oder Fremdwerbung ist auf jedem Service von NRW Roleplay ohne Streamerlizenz verboten.
§ 4.3 | Das Ausspielen von Krankheiten / Behinderungen / Schwangerschaft
Auf NRW Roleplay ist das Ausspielen von schweren Krankheiten, Behinderungen sowie Schwangerschaften oder Suizid verboten.
§ 4.4 | Verbotene Ausdrücke
Begriffe wie: „Support / Admin“ und Ähnliches sind verboten. Nutze hier bitte deine Kreativität und spielt das ganze im RP aus!
§ 4.5 | Shop Items (F4 Shop)
Alle mit echtem Geld erworbenen Items/Gegenstände (z.B. Tuningchips, Rucksäcke, Kennzeichen, Telefonnummern) dürfen unter keinen Umständen von einem anderen Spieler entzogen werden. Es ist ebenso untersagt, Echtgeldhandel egal welcher Form zu betreiben. Der Erwerb oder Erhalt der Items/Gegenstände durch Betrug oder Täuschung (Scam) ist ebenso verboten.
§ 4.6 | Weitergabe von Daten / Datenschutz
Jegliche Weitergabe von Daten, egal in welcher Form, ist verboten.
§ 4.7 | Accountlöschung
Die Endgültige Löschung deines Spieleraccounts auf NRW Roleplay muss vorab die Projektleitung genehmigen.
§ 4.8 | Charaktername
Der Charaktername muss aus einem Vor- und einem Zunamen bestehen. Diese sollten in ihrer Beschaffenheit auch korrekt geschrieben worden sein.
§ 4.9 | Als Teammitglied ausgeben
Das Ausgeben als Supporter / Moderator / Administrator usw. oder anziehen eines Aduty’s ist strengstens untersagt und wird mit einem permanenten Ausschluss geahndet!
§ 5.0 | Extreme Beleidigungen
Beleidigungen sind in Ordnung. Jedoch sind extreme Beleidigungen von z.B. Toten oder sexistische, rassistische oder diskriminierende Äußerungen und Anspielungen sowie Mobbing verboten. OOC Drohungen werden bis zur Klärung der Situation mit einem permanenten Ausschluss von NRW Roleplay bestraft.
§ 5.1 | Rape-RP
Das Ausspielen einer Vergewaltigung einer Person, ist verboten und wird mit einem direkten Communityausschluss bestraft. Diese Situationen müssen nicht ausgespielt werden! Situation sofort verlassen und anschließend im Support melden.
§ 6.0 | Sei kein Idiot! Raube niemandem bewusst den Spielspaß
Gestalte deine Handlungen immer so, dass du den Spielspaß der anderen Personen maximierst und sicherstellst.
§ 6.0.1 | Logisches Handeln
Handle stets logisch, nachvollziehbar und erklärbar. Ebenso hast du deine Handlungen so zu gestalten, dass das Leben deines Charakters unter allen Umständen geschützt wird.
§ 6.1 | Millionenstadt-Prinzip
Das RP spielt in NRW, einem Bundesland mit mehreren Millionen Einwohnern.
Illegale Aktivitäten sollten an abgelegene Orte verlegt werden, da man überall beobachtet werden kann. Jegliche illegalen Handlungen, wie zum Beispiel Mord, sind nur an geeigneten Orten und mit Vermummung durchzuführen. Um zu verhindern, dass Leute sich in diesen Gebieten vercampen, sind voll maskierte Entführungen (/th) mit triftigem RP Hintergrund auch in diesen Gebieten erlaubt!
§ 6.2 | Sinn des Lebens
Dein Leben ist immer dein höchstes Gut und muss unter allen Umständen geschützt werden.
§ 6.3 | New Life Rule (NLR)
Solltest du in einer Situation tödlich verunglücken und im Krankenhaus aufwachen, kannst du dich an die vorherige Situation, in welcher du verunglückt bist, nicht erinnern. Sollte dich ein Mediziner wiederbeleben, behältst du alle deine Erinnerungen. In beiden Fällen darfst du an der Situation nicht mehr teilnehmen.
§ 6.4 | Mediziner-RP
Verletzungen, Unfälle oder Behandlungen müssen immer ausgespielt werden. Ebenso ist respektvoller Umgang mit den Medizinern verpflichtend.
§ 6.4.1 | Priorität bei Behandlungen
Nur die Mitglieder des Rettungsdienstes sowie des Klinikums treffen die Entscheidung darüber nach welcher Priorität zuerst behandelt wird.
§ 6.5 | Unantastbarkeit
Ärzte, Mitarbeiter des Abschleppdienstes sowie der Feuerwehr sind unantastbar und dürfen daher nicht als Geisel oder sonstiges genommen werden. Trotzdem kann die Unantastbarkeit verfallen, wenn sie selbst der Aggressor sind.
§ 6.6 | Vollmaskierung, Vermummung
Spieler mit einer Vollmaskierung dürfen nicht anhand der Stimme oder des Akzents erkannt werden. Die Identifizierung kann nur durch den Sichtkontakt erfolgen. Als Vollmaskierung gilt: Maske, Sturmhaube, Strumpf und alles andere, was den Großteil des Gesichts bedeckt.
Eine einfache Maske die nur den Mund verdeckt, zählt nicht als Vollmaskierung, auch wenn man dazu ein Cap o.Ä. trägt!
Fraktionen dürfen anhand des Fraktions-Outfits trotz Vollmaskierung erkannt werden, jedoch dürfen die einzelnen Mitglieder der Fraktion mit der Vollmaskierung nicht erkannt werden.
§ 6.7 | Rache
Rache darf allgemein nur 1x pro Woche genommen werden.
§ 7.0 | Straßenverkehr
Ampeln müssen nicht beachtet werden, aber es gilt Rechts vor Links und die vorhandenen Verkehrszeichen!
§ 7.1 | Unfälle
Unfälle mit anderen Spielern müssen ausgespielt werden. Während einer aktuell laufenden Verfolgung zählt diese Regel nur bei schweren Unfällen.
§ 7.2 | Verkehrskontrollen
Bei allgemeinen Verkehrskontrollen darf erst geschossen oder getasert, wenn die kontrollierte Person sich den Anweisungen wiedersetzt.
§7.3 | Safezonen
Safezonen sind Orte an denen sich Spieler zurückziehen können.
Die Nutzung von Waffen jeglicher Art sowie Gewalt jeglicher Form auf diesem Gelände ist strengstens verboten und wird bei Verstoß sanktioniert. Zudem ist es auch verboten Leute zu beleidigen oder zu provozieren. Jeder sollte in einer Safezone seine Ruhe haben können, d.h wenn euch jemand auffordert mit etwas bestimmten aufzuhören, bzw. lauter Musik auf hoher Reichweite so habt ihr dieser Bitte nachzukommen.
Ebenso ist es verboten bei einer laufenden Situation (bsp. Verkehrskontrolle oder Geiselnahmen) in oder auf eine Safezone zu flüchten.
Unter keinen Umständen entfällt die Regelung zu Safezonen.
Sollte jemand dennoch in oder auf eine Safezone flüchten, so wird der betreffende Spieler sanktioniert. Die Situation gilt nicht als aufgelöst, die verfolgende Partei muss zum Verlassen der Safezone aktiv mind. 3 Minuten den betroffenen auffordern.
Kommt der betroffene Spieler dieser Aufforderung nicht nach, so darf dieser festgenommen werden. Die Situation setzt sich dann im Fahrzeug oder außerhalb der Safezone wieder fort.
Aktuell existiert eine Safezone. Diese ist der Würfelpark inkl. gekennzeichneter Parkflächen.
§ 8.0 | Gambo / Waffengebrauch
Spieler auf NRW Roleplay, welche Gambo betreiben, werden permanent ausgeschlossen.
Der Waffengebrauch oder die Abgabe eines Schusses muss immer das letzte Mittel sein. Das unnötige Rausholen und Verwenden von Waffen wegen Kleinigkeiten oder das Provozieren damit es zum Schussgefecht kommt ist verboten. Übermäßiger und unbegründeter Waffengebrauch wird als Gambo eingestuft. Sollten zwei Parteien in einen Streit geraten, ist darauf zu achten das nur in äußersten Notfällen eine Waffe gezogen oder genutzt wird.
§ 8.1 | Kofferräume und Handschuhfächer
Aus Kofferräumen und Handschuhfächern dürfen keine Sachen ohne einen RP Hintergrund entwendet werden.
§ 8.2 | Durchsuchung von Ermordeten
(1) Im Falle von Mordeintritten zwischen Fraktionen, unabhängig davon, ob es sich um staatliche oder Illegale Fraktionen handelt, ist es gestattet, die Leichen der Ermordeten zu durchsuchen.
(2) Es ist den Spielern gestattet, den Ermordeten sämtlichen Besitz bis auf Lebensmittel und Gegenstände welche mit Echtgeld erworben worden sind, zu entnehmen.
(3) Bei der Ermordung von Angestellten einer staatlichen Fraktion dürfen sämtliche staatlichen Eigentümer sowie Waffen, medizinisches Material oder Lebensmittel nicht entwendet werden.
§ 8.3 | Verhältnismäßigkeit / Unterzahl
Es ist nicht gestattet in Unterzahl, Fraktionen oder Routen anzugreifen. Dies wird als Fail-RP bewertet. Die Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein.
Beispiel: 2 gegen 10 wird als Fail-RP gewertet … 7 gegen 10 ist realistisch und darf vollzogen werden.
Also sollte man eindeutig in Unterzahl sein, sollte man den Ort des Geschehens meiden. Außerdem brauch man einen triftigen Grund. Ein Grund ist es z.B. nicht wenn man als Zivilist von einer Mafia/Gang beleidigt wird. Auch wenn diese Fraktion euch einen Schusscall gegeben hat.
§ 8.4 | Verhalten auf illegalen Routen
Auf den illegalen Routen muss bei Eintreffen fremder Personen eine RP-Situation entstehen, die zuerst kommunikativ gelöst werden muss. Auch hier ist der Einsatz von Waffen der letzte Weg.
§ 9.0 | Random Deathmatch (RDM)
Das Töten, Beschießen oder Angreifen ohne RP-Hintergrund ist verboten.
§ 9.1 | Vehicle Deathmatch (VDM)
Das sinnlose Anfahren, Überfahren und Angreifen mit einem Fahrzeug ist verboten. Das Töten mit Fahrzeugen ist generell untersagt.
§ 9.2 | Fail RP
Das Leben sinnlos zu gefährden, sowie unrealistische Handlungen zu vollziehen ist verboten und wird sanktioniert.
§ 9.3 | Meta Gaming
Informationen, die man außerhalb des Roleplay (Out Of Character) bekommt, dürfen nicht im Spiel (In Character) verwendet werden. Diese Informationen darf dein Charakter nicht haben. Es ist untersagt, die aus Livestreams gewonnenen Informationen, im Spiel zu verwenden. Ebenfalls ist es untersagt, am Chat- / Stream-Geschehen eines Streamers teilzunehmen (auch der gemutete Stream im Hintergrund), wenn der eigene Charakter an der im Stream gezeigten Situation beteiligt ist. Außerdem gilt es ebenso als Meta Gaming, wenn man sich in irgendeinem Sprachchat befindet, während man im Spiel ist.
Das sogenannte Streamsniping ist strengstens untersagt und führt zu einem permanenten Communityausschluss.
§ 9.4 | Power RP
Das Aufzwingen einer Roleplay-Situation ist verboten. Man muss der anderen Person Zeit und Handlungsspielraum lassen, auf die Situation entsprechend zu reagieren. Es darf niemand getötet werden, der sich kooperativ verhält. ATM-Auszahlung oder Überweisungen von Geld zu erzwingen ist untersagt und zählt ebenfalls zu Power RP. Es ist erlaubt, Personen mit dem Grund des „Gedächtnisverlustes“ zu töten. Jedoch sind dabei folgende Punkte zu beachten:
Das darf nur passieren, wenn man erkannt wurde und eventuell Angst vor Vergeltung hat. Daher macht das Töten von Zivilisten aus dem Grund keinen Sinn.
Es ist strengstens verboten, diesen Grund absichtlich raus zu provozieren, wie z. B. die Vollmaskierung bewusst absetzen, gezielt ohne Vollmaskierung eine Gegenpartei angreifen oder ähnliche Aktionen. Diese Regelung darf nicht ausgenutzt werden und muss einen logischen RP-Hintergrund haben.
§ 9.5 | Combat Logging / RP Flucht
Wenn man bewusstlos ist, darf man nicht den Server verlassen oder ausbluten, solange die Roleplay Situation nicht zu Ende gespielt wurde. Man muss so lange liegen bleiben bis ein Mediziner einen reanimiert oder man im Krankenhaus vom Sanitäter behandelt wurde. Ebenso ist die Flucht aus einer
Roleplay-Situation, indem man sich ausloggt, sich von der Situation entfernt oder Selbstmord begeht, ist verboten.
§ 9.6 | Verbotene Ausrüstungen
Das Tragen von schusssicheren Helmen ist absolut verboten. Eine Ausnahme stellen Großeinsätze der Polizei dar. Dort ist das SEK von der Regelung befreit.
§ 9.7 | Drittpartei
Es darf sich nicht in eine Roleplay-Situation eingemischt werden ohne direkten Bezug zu dieser.
§ 9.8 | Hilfeleistung
Sollte man eine bewusstlose Person sehen, ist man dazu verpflichtet, einen Mediziner zu kontaktieren. Das gilt nicht, wenn man dafür verantwortlich ist, dass die Person bewusstlos ist oder es RP-technisch keinen Sinn macht, dass man möchte, dass die Person überlebt. Beispiel: Mitglieder meiner Fraktion haben diese Person zur Bewusstlosigkeit getrieben.
§ 9.9 | Verbotene Wörter
Wörter oder Begriffe, welche auf den Server, den Support, das Regelwerk oder Modder hinweisen dürfen IC nicht verwendet werden.
Dazu zählen:
– N-Wort und andere rassistischen Äußerungen
– Modder / Zauberer – Taste, Muskel, Finger, Kopf o.Ä.
– Gambo, Schusscall, Call und andere Wörter aus dem Regelwerk (OOC Sprache)
– Exzessive Wiederholung von Killfeedback wie „HAB EINEN, HAB EINEN“, „EINER LIEGT, EINER LIEGT“, … (Gambogeschreie)
– Engel, Götter, Power Ranger, Suppe, Suppenküche, Bibel und andere Begriffe welche auf den Support hinweisen
Wir distanzieren uns von Rassismus oder rechtsextremen Aussagen oder Handlungen. Wer das N-Wort oder rechtsextreme Wörter/Begriffe verwendet oder aber Anspielungen in diese Richtung macht, wird mit einem permanenten Ausschluss vom Server bestraft. Die oben genannten Wörter dienen als Orientierung und sind Beispiele. Wer diese Wörter mit anderen ersetzt, kann trotzdem bestraft werden.
§ 10.0 | Away from Keyboard (AFK)
Es ist nicht erlaubt länger als 10 Minuten am Stück abwesend zu sein. Man sollte sich, sofern es notwendig ist AFK zu gehen, an einen ruhigen und unbeobachteten Ort zurückziehen.
§ 11.0 | Raubüberfälle
Bei jedem Raubüberfall muss min. eine Geisel vorhanden sein! Fake-Geiseln sind hingegen erlaubt!
Achtung! 30 Min. vor Restart dürfen keine Aktionen gestartet werden.
Maximale Lösegeldforderung
❱ normale Geisel: 10.000 €
❱ hochrangige Person: 15.000 €
§ 11.1 | Ausnutzung von Grauzonen
Das Ausnutzen von Grauzonen im Regelwerk oder der Mechanik des Spiels ist verboten. Darunter zählt insbesondere:
Das Ausnutzen von Mechaniken, welche offensichtlich nicht gewollt sind, ist strengstens untersagt!
Das Schießen durch Wände durch sogenanntes Pixel-Peeking ist untersagt!
Sämtliche Fahrzeuge von Staatsfraktionen dürfen nicht ohne RP triftigen Grund benutzt oder gestohlen werden!
Das Landen mit einem Helikopter auf der Straße ist nicht gestattet (im Notfall erlaubt)
§ 12.0 | Cop-Baiting
Darunter versteht man z.B. Ladenräube zu starten und diese direkt wieder abzubrechen oder jegliche Art die Polizisten zu einer Verfolgungsjagd ohne Hintergrund anzuregen.
§ 13.0 | Fahrzeugdefekte
Ab 2 platten Reifen ist es nicht gestattet weiterzufahren. Fehlt ein kompletter Reifen, ist die Weiterfahrt ebenso untersagt.
§ 14.0 | Schüsse aus Fahrzeugen
Es darf nur von Fahrzeug auf Fahrzeug geschossen werden. Passanten/Fußgänger dürfen vom Auto aus nicht angeschossen werden (auch wenn das Fahrzeug steht).
§ 14.1 | Schießen als Fahrer
Das Schießen als Fahrer ist nur bei einer Geschwindigkeit von maximal 50 km/h erlaubt
§ 15.0 | Maximale Hafteinheiten
Die maximale Haftzeit beträgt 120 Hafteinheiten.
§ 15.1 | Justizvollzugsanstalt
Angelehnt an das Millionenstadt-Prinzip soll die Justizvollzugsanstalt als vollbesetzter Hochsicherheitsbereich ausgespielt werden. Das Landen, Überfliegen oder Betreten der inneren Anlagen mit Flugzeugen, Helikoptern oder anderen Fahrzeugen ist verboten.
§ 16.0 | Farming
Das Farming ist ab sofort nur mit Vans, Transportern, LKWs und Helikopter erlaubt. Fahrzeuge wie PKWs, Motorräder, Sportwagen oder ähnliche ungeeignete Fahrzeuge dürfen nicht mehr für das Farmen genutzt werden. Diese Regel dient dazu, den Realismus und die Fairness auf dem Server zu fördern. Verstöße gegen diese Regel werden geahndet und können je nach Schwere bis zu einer temporären Sperre führen.
§ 16.0 | Offizielle Fraktionen, Inoffizielle Fraktionen, Gruppierungen
Als offizielle Fraktionen gelten Gruppierungen, welche ihre Probezeit nach Ankündigung der Fraktionsverwaltung erfolgreich bestanden haben, und als offiziell bekannt gegeben worden sind.
Inoffizielle Fraktionen sind Gruppierungen, welche noch nicht durch die Fraktionsverwaltung in die Probezeit geschickt worden sind. Sie haben lediglich das Konzept zur Gründung eingereicht.
Als Gruppierungen werden Zusammenschlüsse von Personen bezeichnet welche nicht den Hintergrund verfolgen eine Fraktion zu gründen.
§ 16.1 | Anzahl der Mitglieder
Eine Fraktion, unabhängig ob Sie offiziell oder inoffiziell ist, muss aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen.
Die maximale Anzahl an Mitgliedern für Fraktionen beträgt 15 Mitglieder.
Bei Staatsfraktionen gibt es eine solche Mitgliedergrenze nicht.
Eine Gruppierung braucht mindestens 2 Mitglieder und darf maximal aus 5 Mitgliedern bestehen.
§ 16.2 | Agieren als Fraktion / Gruppierung
Offizielle Fraktionen dürfen mit maximal 15 Mitgliedern agieren.
Inoffizielle Fraktionen sowie Gruppierungen dürfen nur mit maximal 5 Mitgliedern agieren.
Fraktionen und Gruppierungen dürfen während einer laufenden Aktion nicht mit Zivilisten agieren.
§ 16.3 | Leitungsebene einer Fraktion
Als Leitungsebene einer Fraktion bezeichnet man die Führung (Leaderschaft). Die Leitungsebene wird von den beiden höchsten Fraktionsmitgliedern belegt. (Leader und Co-Leader)
Es ist auch möglich jemand anderen in die Leitungsebene zu berufen, dies ist aber bei Gründung der Fraktion bereits anzugeben.
§ 16.4 | Lootdrops
Lootdrops dürfen ausschließlich von illegalen Fraktionen angefahren werden. Legale Fraktionen sowie unbeteiligte Personen sind von der Teilnahme an diesem Fraktionsevent ausgeschlossen.
Nach dem Abwurf des Lootdrops entsteht eine rote Zone mit einem Radius von ca. 150 Metern.
Innerhalb dieser Zone gelten besondere Regeln:
– Das Schießen ohne vorherigen RP-Grund ist in der roten Zone erlaubt.
– Die rote Zone ist ein Kampfgebiet. Es wird erwartet, dass um den Lootdrop aktiv gekämpft wird.
Verhalten in der roten Zone:
– Alle Konflikte (z. B. Schießereien, Streitereien) bleiben innerhalb der roten Zone und werden nicht nach außen getragen.
– Keine Regelverstöße im Sinne von „Fail RP“ oder anderem unzulässigen Verhalten.
– Ausschluss von externen Fraktionen: Rettungsdienste und Polizeikräfte haben in der roten Zone während des Events nichts zu suchen. Das Event ist ausschließlich für illegale Fraktionen bestimmt.
Wer sich nicht an die Regeln hält, wird verwarnt.
Im Wiederholungsfall oder bei schwerwiegenden Verstößen kann ein Bann ausgesprochen werden.
Zusatzhinweis: Es wird erwartet, dass alle Beteiligten das Event respektieren und den fairen Ablauf fördern.
Unnötige Provokationen außerhalb der Zone oder absichtliche Regelverstöße werden streng geahndet.
§ 17.0 | BaseRaid
Ein BaseRaid muss immer die letzte Option sein und bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden.
Es muss ein mehrtägiger RP-Hintergrund vorliegen! Dies gilt nicht bei einer Verfolgungsjagd, wo das Anwesen als Schutz genutzt wird. Diese Regelung entfällt, sobald eine Partei die andere Partei dazu zwingt das Anwesen zu betreten. (Bsp. Ein Mitglieder der Gruppe A wird durch Gruppe B auf das Anwesen der Gruppe B verschleppt, somit darf Gruppe A das Anwesen der Gruppe B betreten ohne vorab einen Antrag gestellt zu haben.)
§ 18.0 | Kasse / Lager der Fraktion
Es ist strengstens verboten jegliche Gegenstände der Fraktion, wenn man aus einer Fraktion austritt, einzubehalten zu stehlen oder zu unterschlagen. (egal, in welcher Form).
§18.1 | Paycheck Farming
Mitarbeiter von Staatsfraktionen sind dazu verpflichtet, sich auszustempeln, sobald sie ihren Dienst beenden und nicht mehr aktiv arbeiten. Das Weiterlaufenlassen der Anmeldung, ohne tatsächlich im Dienst zu sein, wird als “Paycheck Farming” gewertet und ist nicht erlaubt.
§ 19.0 | Merkmale und Zugehörigkeit
Als Mitglied einer Fraktion muss man mindestens 2 Erkennungsmerkmale besitzen. Eines dieser Erkennungsmerkmale muss eine Weste mit Aufschrift der Gruppierung sein. Bei mehreren Varianten muss sich im Vorfeld auf eine Variante geeinigt werden und einheitlich genutzt werden.
Es ist strengstens verboten sich als Fraktionsmitglied auszugeben, zu welcher man nicht gehört.
Alle Fraktionen müssen ein einheitliches und erkennbares Erscheinungsbild festlegen. Wechsel des Erscheinungsbildes einer Fraktion ist nur durch einen Antrag bei der Fraktionsverwaltung möglich. Bei jeder Aktion im Namen der Fraktion müssen die Erkennungsmerkmale getragen werden.
§ 19.1 | Verhalten / Auftreten / Authentizität
Jede Fraktion hat ein Konzept eingereicht. In diesem Konzept ist festgehalten um welche Art von Fraktion es sich handelt. Die Authentizität und das Auftreten sowie das Handeln der Fraktionsmitglieder hat sich diesem Konzept anzupassen. In der Öffentlichkeit haben sich demnach Banden, Kartelle, Gangs, Mafien etc. genau so zu verhalten. Es ist unerwünscht, dass diese Fraktionen sich in ihren Outfits an öffentlichen Plätzen versammeln oder übermäßig aufhalten. Auch gibt es für eine Gang z.B. keinen Grund sich dauerhaft bei der Polizei oder anderen staatlichen Einrichtungen aufzuhalten. Kartelle, Mafien oder ähnliches sollen sich weitestgehend bedeckt halten.
Auch bei den Fahrzeugen einer Fraktion ist auf Einheitlichkeit und klarer Erkennbarkeit zu achten.
Bei allen Aktionen einer Fraktion sind auch nur die Fraktionsfahrzeuge zu nutzen. Die Nutzung von privaten Fahrzeugen bei einer Fraktionsaktion ist verboten.
Fehlverhalten einer Fraktion das sich auch auf den OOC-Bereich eines Mitgliedes ausweitet führt zu einer Verwarnung der Fraktion.
Die Fraktionsverwaltung hat jeder Zeit das Recht, bei mehrfachen Verstößen einer Fraktion, die betroffene Fraktion wegen „mangelndem RP-Verhalten“ zu verwarnen oder komplett zu schließen.
§ 20.0 | Schussgefechte
Der Einsatz von Waffen ist immer das letzte Mittel. Es muss ein solider RP-Hintergrund bestehen, um die Waffe gegen eine andere Fraktion einzusetzen. Situationen sollten immer verbal und durch Unterhaltungen und Zusammenkünfte geklärt werden, mit dem Ziel, ein Abkommen oder eine Einigung zu treffen.
Beim erstmaligen Aufeinandertreffen von Fraktionen darf keine Waffe eingesetzt oder gezogen werden. Falls notwendig muss ein Treffen ausgemacht werden. Bei diesem Treffen wird die Auseinandersetzung mit dem Einsatz von Waffen fortgesetzt.
§ 20.1 | Straßenkämpfe
Wenn man dreimal ein Schussgefecht gegen dieselbe Fraktion verliert (ab 10 Personen pro Seite reden wir von einem Straßenkampf), muss man sich geschlagen geben und hat sich von der Gewinner-Partei für eine Woche fernzuhalten.
§ 20.2 | Flucht und Deckung
Vor einem Schussgefecht darf sich versteckt werden. Voraussetzung ist das man auffindbar ist sowie Körperteile nicht in Wänden oder Dächer verborgen werden.
Sollte keine Chance auf eine erfolgreiche Flucht bestehen so hat man sich zu ergeben. Es ist verboten, nur um einen größeren Schaden anzurichten, die Waffe zu nutzen.
§ 21.0 | Base-Kämpfe
Kämpfe werden nur noch außerhalb des Interieurs ausgetragen. Wenn es zu einem Kampf auf einer Base kommt, darf man sich nicht mehr im Interieur vercampen. Wenn man zu diesem Zeitpunkt innerhalb des Interieurs ist, dann muss man dieses unter jeden Umständen verlassen.
§ 22.0 | Aufnahmepflicht
Es gilt eine Aufnahmepflicht für alle Fraktionsmitglieder. Diese Aufnahmepflicht beinhaltet – sämtliche Situationen festzuhalten, welche auf Nachfrage im Support gezeigt werden müssen.
§ 23.0 | Drittpartei bei Fraktionen
Bedeutet, wenn 2 Fraktionen eine aktive RP-Situation haben und eine andere Fraktion dann gegen eine der beiden Fraktionen mit agiert. Ausnahme ist die Polizei. Dies gilt nicht, wenn eine Fraktion mit der Anderen ein offizielles Bündnis hat oder wenn die Fraktion, die sich einmischt, gegen beide Parteien schießt.
§ 24.0 | Sanktionen gegen Fraktionen
Sanktionen werden nur durch die Fraktionsverwaltung verhängt. Sollte eine Beschwerde gegen eine Fraktion eingereicht werden, so wird durch die Fraktionsverwaltung geprüft, welche Regelbrüche vorliegen. Sanktionen gegen Fraktionen werden nur als Fraktionsvergehen geahndet sofern mindestens 4 anwesende Mitglieder einen Regelbruch begehen. Anderenfalls werden die Regelbrüche als persönliche Vergehen behandelt und sanktioniert. Personen der Leaderschaft zählen doppelt (2 Leader begehen Regelbrüche = Fraktionswarn). Sollte die Fraktion nur aus 3 Personen bestehen entfällt diese Regelung und die Fraktionsverwaltung entscheidet individuell.
§ 24.1 | Verwarnung einer Fraktion
Wird eine Fraktion von der Fraktionsverwaltung verwarnt (Frakwarn), so gilt dieser 14 Tage. In Einzelfällen kann diese Ablauffrist auch verlängert werden. Sollte die verwarnte Fraktion innerhalb dieser Ablauffrist ein weiteres Vergehen der selben Art unternehmen so kann diese Fraktion aufgelöst werden. Ebenso kann eine Fraktion aufgelöst werden wenn innerhalb dieser Ablauffrist 2 unterschiedliche Vergehen unternommen werden.
§ 24.2 | Fraktionssperre
Bei dem Verlassen einer Fraktion erhält jeder Spieler eine Fraktionssperre von 3 Tagen bis er sich einer neuen Fraktion anschließen darf.
Diese gilt für jeden Jobwechsel und kann nur aus besonderen Gründen bei der Fraktionsverwaltung angefragt werden, diese entfallen zu lassen.
§ 24.3 | Leadersperre
Sollte man eine Fraktion auflösen, oder wird eine aufgelöst, hat die Leitung dieser eine zwei-wöchige Leadersperre und darf somit keine weitere Fraktion in diesem Zeitraum gründen oder Konzepte dafür einreichen.
§ 25.0 | Behandlung von Kopfschüssen
Alle Personen des Rettungsdienstes, sowie die von Ihnen ausgebildeten Kräfte haben die Erlaubnis zur Behandlung von Kopfschüssen.
§ 26.0 | Behandlung bei laufendem Schusswechsel
Mediziner dürfen verletzte Personen erst nach einer Schießerei behandeln / wiederbeleben, weil sie ihr eigenes Leben zu schützen haben. Die Situation gilt erst als Beendet, wenn alle Mitglieder einer betroffenen Fraktion bewusstlos auf dem Boden liegen. Sollten Mediziner während einer Schießerei jemanden behandeln / wiederbeleben, verfällt die Unantastbarkeit des Mediziners.
§ 27.0 | Aufenthalt an Gebäuden von Staatsfraktionen
Der Aufenthalt an Gebäuden von Staatsfraktionen ohne jeglichen RP-Hintergrund ist verboten.
Auch das Betreten von eingezäunten Bereichen gilt als untersagt. Ebenso der Versuch zum aufbrechen von Türen und Toren. Ausnahme: Es gibt einen ordentlichen RP-Hintergrund
§ 28.0 | Fahrzeuge von Staatsfraktionen
Mitglieder einer staatlichen Fraktion müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten die dafür vorgesehenen Fraktionsfahrzeuge nutzen. Die Nutzung von privaten Fahrzeugen bei der Ausübung von Tätigkeiten innerhalb einer staatlichen Fraktion ist verboten. (Ausnahmen sind verdeckte Ermittlungseinheiten)
Fahrzeuge von Staatsfraktionen dürfen ohne ordentlichen RP -Hintergrund nicht gestohlen, aufgebrochen oder abgeschleppt werden.
Das Benutzen des Megafons ist ausschließlich für Mitglieder von staatlichen Fraktionen gestattet.
§ 29.0 | Hausverbote / Platzverweise
Mitglieder einer Staatsfraktion haben das Recht, Personen aus dem Gebäude oder des Geländes zu verweisen.
Mechaniker dürfen für eine gewisse Zeit Hausverbote erteilen, jedoch nicht länger als 1 Tag.
§ 30.0 | Korruption
Korruption, welche die Weitergabe von materiellen Gegenständen beinhaltet, ist für jeden Mitarbeiter einer staatlichen Fraktion untersagt.
Lediglich die Weitergabe von Informationen ist erlaubt. Für die Leitungsebene einer Staatsfraktion ist auch dies untersagt.
Außerdem ist es Mitgliedern einer staatlichen Fraktion nicht erlaubt kriminellen Aktivitäten nachzugehen. Auch nicht außer Dienst!
(Ausnahme ist das Ausspielen einer Korruption)
§ 31.0 | Dienstkleidung
Staatliche Fraktionen müssen, wenn sie agieren wollen, klar gekleidet sein. (z.B. durch das Tragen der Dienstuniformen)
§ 32.0 | Allgemeines Verhalten sowie Kooperation
Als Mitglied einer staatlichen Fraktion ist man immer in einer permanenten Vorbildfunktion. Fehlverhalten oder grobe Entgleisungen sind auch in der dienstfreien Zeit verboten.
Wenn eine verfolgte Person, kooperiert oder sich ergibt, muss die Gesamtstrafe gemindert werden.
Staatliche Fraktionen dürfen gemeinsam agieren. Ein Mitglied einer staatlichen Fraktion von der Ausübung seiner Tätigkeiten abzuhalten ist verboten.
§ 32.1 | Kontrollen
Bei einer Verkehrskontrolle ist das RP auszuspielen. Diese Situationen dürfen nicht grundlos und willkürlich durch andere Personen gestört oder verhindert werden.
Mitglieder einer staatlichen Fraktion dürfen eine andere Person in einer laufenden Kontrolle ohne gründlichen Verdacht nicht durchsuchen.
Der Einsatz von Waffen bei einer Kontrolle ist verboten.
Ausnahme: Der Einsatz einer Waffe ist das einzige und letzte Mittel zur Flucht
§ 32.2 | Razzien
Eine Razzia kann nur aus solidem RP-Hintergrund durch die dafür zuständige staatliche Fraktion beauftragt und durchgeführt werden. Vor Beginn einer Razzia muss diese lautstark (z.B. durch die Verwendung eines Megaphons) angekündigt werden. Der betroffenen Fraktion ist ein Zeitraum von 5 Minuten einzurichten, in dieser Zeit kann die betroffene Fraktion sich vor den betreffenden Räumlichkeiten ergeben.
§ 32.3 | Inhaftierungen
Inhaftierungen sind so schnell wie möglich durchzuführen. Ab dem Zeitpunkt der Festnahme muss die in Gewahrsam verbrachte Zeit der Gesamtstrafe angerechnet und somit abgezogen werden. Dieser Abzug entfällt bei nicht kooperieren mit den Behörden. Ebenso sind Behörden angehalten, bei kooperativen Personen, eine Ermäßigung von maximal 50% der Gesamtstrafe zu nutzen
§ 33.0 | Routen
Jede illegale Route darf von offiziellen Fraktionen eingenommen werden.
Offizielle Fraktionen dürfen maximal 2 Routen besitzen.
Aktionen auf illegalen Routen sind immer IC-Angelegenheiten und müssen vollumfänglich ausgespielt werden.
Inoffizielle Fraktionen oder Gruppierungen dürfen keinen Anspruch auf eine Route erheben. Das Einkaufen auf illegalen Routen ist jedoch erlaubt.
Jede Fraktion oder Gruppierung darf sich maximal nur auf einer Route einkaufen.
§ 33.1 | Angriffe auf Routen (Pushen)
Fraktionen ist es einmal wöchentlich erlaubt eine illegale Routen anzugreifen (Pushen).
Pushen bedeutet das man eine illegale Route angreift ohne dort eingekauft zu sein.
Es ist Fraktionen nicht erlaubt an zwei aufeinanderfolgenden Wochen die selbe Route anzugreifen.
Das Betreten von illegalen Routen in ziviler Kleidung ist für Fraktionsmitglieder verboten. Man agiert auf Routen immer als Mitglied einer Fraktion und hat sich an oben genannte Regelungen zu halten.
§ 33.2 | Weitergabe einer Route
Illegale Routen können vom Besitzer nur durch Verkauf offiziell weitergegeben werden. Ein Verkauf muss vorab durch die Fraktionsverwaltung genehmigt werden.
Alternativ kann die Abgabe einer Route nur durch einen Kriegsvertrag erfolgen.
Der Verkauf einer Route ist einer Fraktion erst dann gestattet wenn Sie diese bereits mindestens 14 Tage besitzt.
Hat sich der Besitzer einer Route gewechselt so besteht eine Abklingzeit (Cooldown) von einer Woche. In dieser Woche darf kein Anspruch durch eine andere Fraktion auf diese Route gestellt werden.
§ 33.3 | Einkaufen auf Route
Alle Fraktionen, welche sich auf einer illegalen Route einkaufen, gehen automatisch ein Bündnis mit der Fraktion ein, welche die illegale Route zu diesem Zeitpunkt besitzt. Dieses Bündnis bezieht sich nur auf Situationen auf der betreffenden illegalen Route und betrifft nur Mitglieder welche Sich zum Zeitpunkt einer Situation auf der illegalen Route befunden haben.
Es ist pro illegaler Router maximal einer offiziellen Fraktion, sowie einer weiteren inoffiziellen Fraktion, erlaubt sich auf der Route einzukaufen.
§ 33.4 | Verteidigung einer Route
Besitzer einer illegalen Route dürfen den Besitz dieser Routen zu jeder Zeit verteidigen.
Als Angriff einer Route wird, der Beschuss auf oder an der illegalen Route, gewertet.
Besitzer einer illegalen Route dürfen bei einem bestehenden Angriff die Mitglieder der eigenen Fraktion zur Unterstützung auf die Route bestellen. Mitglieder einer eingekauften Fraktion dürfen nicht zusätzlich zu diesem Angriff bestellt werden. Mitglieder einer eingekauften Fraktion welche sich zu dem Zeitpunkt des Angriffes auf der Route befinden dürfen zusammen agieren.
Sollte sich eine eingekaufte Fraktion alleine auf der illegalen Route befinden, ist es auch dem Besitzer der illegalen Route nicht gestattet, Unterstützung zu leisten oder in die Situation einzugreifen.
§ 34.0 | Blood In / Blood Out
Ein Blood In ist das Beitreten einer Gruppierung. Ein Blood Out ist der Rauswurf eines vollwertigen Mitglieds, der auch einen Blood In bekommen hatte, anhand eines Kopfschusses. Beim Blood Out muss der Betroffene alle Informationen und die Zeit in der Gruppierung vergessen.
Genauso muss sichergestellt werden, dass alle Mitglieder der Gruppierung vom Blood Out wissen. Die Gruppierung darf hinterher im Roleplay nicht auf dessen Vergangenheit bei der Gruppierung anspielen. Nach einem Blood Out ist es nicht mehr gestattet, auch zu keinem späteren Zeitpunkt, der Fraktionen
die man verlassen hat erneut beizutreten. Dabei ist nicht vom „Blood-Out“ als Erschießung die Rede, sondern jede Form des Austritts. Grauzonen werden strikt bestraft.
§ 35.0 | Kriegsvertrag
Kriege dürfen nur ausgeführt werden wenn es von der Fraktionsverwaltung genehmigt wird.
Dazu muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Bei Forderungen einer Route oder der nicht Einhaltung einer Abmachung muss ein Kriegsvertrag aufgesetzt werden.
Sollte es einen offiziellen Krieg zwischen zwei Fraktionen geben so hat die Fraktionsverwaltung dies im Discord anzukündigen.
§ 35.1 | Interaktionen im Krieg
Alle Fraktionen welche aktuell an einen Kriegsvertrag gebunden sind dürfen außerhalb der Kämpfe nicht miteinander interagieren oder ein Treffen stattfinden lassen. Provokationen sind von beiden Seiten zu unterlassen. Ebenso ist das Betreten der feindlichen Route untersagt.
§ 35.2 | Invite-Verbot
Während eines Krieges ist es STRENGSTENS VERBOTEN neue Mitglieder in seiner Fraktion einzustellen!
§ 35.3 | Ablauf des Krieges
Ein offizieller Krieg beinhaltet 3 Kämpfe zwischen den beteiligten Fraktionen. Termine für alle 3 Kämpfe müssen im Vorfeld (Tag sowie Uhrzeit) von beiden Seiten im Kriegsvertrag festgehalten und bestätigt werden. Die Kämpfe müssen innerhalb der Zeiten von 19:00 Uhr bis 23:00 Uhr ausgetragen werden.
§ 35.4 | Kolonnenfahrten
Innerhalb der vereinbarten Kriegszeiten müssen alle Mitglieder einer Fraktion zusammen agieren. Kein Mitglied darf an einem anderen Ort warten oder sich aufhalten, es muss in Kolonne gefahren und sich aktiv gegenseitig gesucht werden.
§ 35.5 | Flugunterstützung
Es ist einer beteiligten Fraktion erlaubt, einen Helikopter zum Spotten bei der Kolonne fliegen zu lassen. Dieser darf nur durch ein Mitglied der Fraktion geflogen werden. Bei einem Aufeinandertreffen der Fraktionen muss der Helikopter sofort gelandet werden und darf nicht zur dauerhaften Deckung genutzt werden.
§ 35.6 | Regeln in einem Krieg
Sollten beide Fraktionen damit einverstanden sein, dürfen auch eigene Regeln als Zusatz zu den bestehenden Regeln vereinbart werden. Dies muss Einstimmig vorab mit der Fraktionsverwaltung geklärt sein.
§ 35.7 | Verstoß gegen den Kriegsvertrag
Wenn einzelne Mitglieder einer Fraktion gegen Kriegsregeln oder den Kriegsvertrag verstoßen so gilt der Krieg für die andere Fraktion als gewonnen.
§ 35.8 | Kriegsverbot
Nach der Beendigung eines Krieges haben beide Fraktionen eine Abklingzeit von einer Woche. In dieser Woche können beide Fraktionen keinen Kriegsantrag stellen oder durch einen Krieg angegriffen werden.
§ 36.0 | Als Fraktion agieren
Als Mitglied einer Fraktion ist es zu jeder Zeit erlaubt, die Fraktionsmerkmale abzulegen, solange man keine Handlung mit der eigenen Fraktion unternimmt. Agieren mit der Fraktion ist nur mit der entsprechenden Kleidung erlaubt.
§ 36.1 | Forderungen
Forderungen einer Fraktion bei einer Fraktionsaktion dürfen nur durch die Leitungsebene gestellt werden.
§ 36.2 | Befreiung aus der JVA
Die Justizvollzugsanstalt darf zwecks Befreiung eines Mitgliedes einer Fraktion angegriffen werden. Die Befreiung muss realistisch gestaltet sein. (Keine Befreiung für niedrige Ränge) Ein Angriff auf die Justizvollzugsanstalt muss von mindestens 5 Mitgliedern ausgeführt werden.
Die staatlichen Fraktionen haben innerhalb der Justizvollzugsanstalt ein dauerhaftes Recht auf den sofortigen Gebrauch von Schusswaffen ohne vorheriger Ankündigung zur Abwehr von Gefahren.
§ 37.0 | Bündnis
Ein Bündnis zwischen zwei illegalen Fraktionen muss bei der Fraktionsverwaltung im Discord angemeldet werden und benötigt einen soliden RP-Hintergrund. Das Agieren als Bündnis ist mit maximal 35 Personen gleichzeitig erlaubt.
§ 38.0 | Das Syndikat „Elite“
Das Syndikat „Elite“ hat das uneingeschränkte Recht, in jeder Situation, unabhängig von den Umständen, Entscheidungen zu treffen und durchzuführen, die im Zusammenhang mit der Fraktion stehen. Dies beinhaltet ausdrücklich das Recht, andere Fraktionen sowohl In-Character (IC) zu kritisieren, anzuweisen oder anzuprangern, als auch im Extremfall Fraktionen aufzulösen. Alle Handlungen, die vom Syndikat „Elite“ initiiert oder durchgeführt werden, sind grundsätzlich als genehmigt zu betrachten und können weder IC noch OOC (Out-of-Character) angefochten oder blockiert werden. Für das Syndikat „Elite“ gelten grundlegende Fraktionsregeln nicht.
§ 40.0 | Zeiten
Ein Gangwar-Gebiet darf nur zwischen 20:00 Uhr und 00:00 Uhr angegriffen werden. Verstoß führt zur Gangwarsperre.
§ 41.0 | Verteidigung der Gebiete
Die angegriffene Partei ist nicht verpflichtet, das Gebiet anzufahren.
§ 42.0 | Verbleib im Gebiet
Der Angreifer muss mindestens bis zur Hälfte des Gangwars verbleiben und darf erst dann das Gangwar-Gebiet verlassen, wenn die Verteidiger nicht anfahren.
§ 43.0 | Gangwar ist OOC
Gangwars sind OOC-Aktivitäten, Informationen, die im Gangwar gesammelt werden, dürfen daher nicht IC verwendet werden.
§ 44.0 | Merkmale im Gangwar
Während eines Gangwars müssen beide Parteien ihre Fraktionskleidung tragen (mindestens zwei Merkmale).
§ 45.0 | Rauspitten
Das Rauspitten aus der Gangwar-Zone ist verboten.
§ 46.0 | Beschuss des Gebiets
Der Beschuss von Personen außerhalb der Gangwar-Zone ist untersagt. Steht man außerhalb der Zone, ist es verboten, auf Personen innerhalb der Zone zu schießen.
§ 47.0 | Emotes
Das Benutzen von Emotes im Gangwar ist verboten.
§ 48.0 | Trashtalk
Harter Trashtalk, der auf OOC-Basis stattfindet, wird nicht geduldet.
§ 49.0 | Nahkampfwaffen
Das Schlagen mit Nahkampfwaffen im Gangwar ist untersagt.
§ 50.0 | Allgemeine Fahrzeugverwendung
VDM ist verboten!
§ 50.1 | Drive-By
Drive-By ist nur im GANGWAR erlaubt.
§ 51.0 | Sanktionen
Verstöße gegen die Regeln können mit einer Gangwar-Sperre bestraft werden.
§ 51.1 | Einzelsanktionen
Jede Person wird einzeln sanktioniert. Es folgen keine Fraktionswarns.
§ 52.0 | Cool Down
Nach jedem Gangwar besteht eine einstündige Pause. Man darf in dieser Phase nicht erneut angreifen.
Ausnahme: Man wird selber angegriffen. Dann darf man trotzdem zum Gangwar anfahren.
§ 53.0 | Maximaler Anspruch
Jede Fraktion darf maximal 3 Gangwarzonen zur gleichen Zeit besitzen.
Verstöße bewirken, dass die Zonen entzogen werden und Gangwarsperren verhängt werden. Außerdem wird die Fraktionsverwaltung höchstens 5 Gewinne pro Woche auszahlen.
§ 1.0 | Teamanweisungen
Den Anweisungen des NRW Roleplay Teams ist Folge zu leisten.
§ 2.0 | Mikrofonqualität
Ein Mikrofon ohne rauschen/piepsen und klarer Stimme ist Grundvoraussetzung.
§ 3.0 | Werbung
Eigenwerbung für den eigenen Stream / Server ist untersagt, sofern kein Streaming Partner Rang
§ 4.0 | Verkauf von Gegenständen
Das Verkaufen von Donator- oder Importgütern gegen Echtgeld ist strengstens verboten.
§ 5.0 | Accounthandel
Der Handel mit Accounts ist ebenfalls untersagt.
§ 6.0 | Regeländerungen
Man muss jederzeit mit Änderungen am Regelwerk rechnen! Zudem ist man verpflichtet, sich über Regelwerksänderungen zu informieren. Das Team von NRW Roleplay behält sich das Recht vor, das Regelwerk je nach Wünschen anzupassen. Änderungen werden nach dem nächsten Restart nach Bekanntgabe der Änderung wirksam.
§ 7.0 | Sachlicher Support
Ein Support wird sachlich und ohne provokante Äußerungen geführt. Dem Serverteam steht es frei zu Entscheidung bei Verstößen gegen diese Regelungen einen Server-Mute zu verteilen.
§ 8.0 | Spammen im Chat
Wer im Chat spammt, muss mit einem Servermute rechnen, oder einem Discordbann.
9.0 | Giveaway
Wer sich 24 Stunden nach dem Giveaway nicht meldet, verliert den Anspruch auf den Gewinn (Bei einem permanenten Ban erlischt der Anspruch ebenso). Die Weitergabe von Giveaways ist verboten.
§ 10.0 | Gambo im Chat
Das Posten von Gambo Videos, Gambo Bildern und Bildern von „gewonnenen Schlachten“ ist verboten. Ebenso das Posten von Bildern oder Videos von anderen Servern.
§ 11.0 | Pingen von Teammitgliedern
Das Pingen von Teammitgliedern ist strengstens untersagt. Verstöße können mit einem Timeout odersogar einem Discord-Bann geahndet werden! Dies gilt nicht für den Lob-Kritik Kanal!
§ 106 | Urheberrechtsgesetz (UrhG)
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder einer Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.
§ 1.0 | Offizielle Fraktion
Als offizielle Fraktion, gilt neben dem allgemeinen Regelwerk mit allen seinen Zusätzen, auch dieses Regelwerk sowie die Regelwerke für Fraktionen. Der Leader der Fraktion verpflichtet Sich und seine Mitglieder zur Einhaltung dieser Regelwerke und trägt die Verantwortung bei Verstößen der Fraktion.
§ 1.1 | Probezeit
Sofern das durch den Leader eingereichte Konzept durch die Fraktionsverwaltung von NRW Roleplay angenommen wird und die Einrichtung vollzogen wurde, startet eine Probezeit. Die Probezeit ist nicht zeitlich begrenzt. Der Beginn der Probezeit wird auf dem Discord Server von NRW Roleplay veröffentlicht. Verstöße innerhalb der Probezeit führen zu weitgreifenden Sanktionen bis hin zur Ablehnung der Fraktion. Die Probezeit kann durch die Fraktionsverwaltung ohne Angabe von Gründen verlängert werden.
§ 1.2 | Verstöße
Verstöße gegen die Regelwerke von NRW Roleplay werden sanktioniert. Sollten Mitglieder einer Fraktion persönlich und im Einzelfall gegen Regeln verstoßen, so wird dies als persönliches Vergehen geahndet. Sind min. 4 Mitglieder einer gleichen Fraktion am Regelbruch beteiligt, wird von einem Fraktionsvergehen ausgegangen. Personen der Leaderschaft zählen doppelt. Bei 3 Fraktionsverwarnung wird eine offizielle Fraktion aufgelöst. Bei Fraktionen in der Probezeit kann schon 1 Fraktionsverwarnung zur Auflösung führen. Hier entscheidet die Fraktionsverwaltung.
§ 1.3 | Fraktionsgröße
Eine offizielle Fraktion muss mindestens 3 Mitglieder besitzen. Die maximale Mitgliederanzahl ist auf 20 Mitglieder festgesetzt. Ausnahme: staatliche Fraktionen
Sollte im Verlauf bei einer offiziellen Fraktion die Mitgliederzahl unter 3 Mitglieder fallen, so ist die Fraktion aufzulösen. Ein weiteres Agieren als Gruppierung bleibt davon unberührt.
§ 1.4 | Leader
Als Leader einer offiziellen Fraktion, gilt die Person, welche die Eröffnung der Fraktion beantragt hat. Der Leader der Fraktion muss den höchsten Rang innerhalb seiner eigenen Fraktion einnehmen. Der Leader hat das Recht einen Stellvertreter (Co-Leader) zu bestellen. Gemeinsam bilden Sie die Leaderschaft der Fraktion. Die Leaderschaft einer Fraktion muss für die Fraktionsverwaltung immer erreichbar sein.
§ 1.5 | Leaderwechsel
Der Wechsel eines Fraktionsleaders kann nur durch Anfrage direkt an die Fraktionsverwaltung von NRW Roleplay erfolgen. Diese Anfrage muss von dem aktuellen Leader einer Fraktion persönlich gestellt werden. Hierbei gibt es keine Vertretungsmöglichkeit. Die Fraktions- und Stadtverwaltung behält sich das Recht vor, die Leaderschaft einer Fraktion bei dringendem Bedarf auch eigenständig auszutauschen oder neu zu besetzen.
§ 1.6 | Auflösung einer Fraktion
Sollte die Leaderschaft einer Fraktion (oder die Fraktionsverwaltung) ihre Fraktion auflösen wollen, so muss eine Auflösung durch den Leader einer Fraktion bei der Fraktionsverwaltung eingereicht werden.
§ 1.4 | Geschäfte, Garagen, Lager sowie Gegenstände
Als Leader einer Fraktion trägst du die Gesamtverantwortung für das Verhalten deiner Mitglieder. Leader haben ebenso die Pflicht, mit Ihnen zur Verfügung gestellten Mitteln (Aktionspunkte wie Lager, Geschäfte oder Garagen) , sorgsam und vertraulich umzugehen. Fraktionsgegenstände und Eigentum einer Fraktion sind beim Verlassen einer Fraktion durch das Mitglied an die Fraktion zurückzugeben. Ebenso ist dies bei dem Wechsel der Leaderschaft oder dem Verlassen eines Leaders. Hier müssen alle Gegenstände zurück in das Fraktionslager gelegt werden. Missbrauch dieser zur Verfügung gestellten mittel führt zum Entzug oder weitreichenderen Sanktionen.
§ 2.0 | Fraktionsverwaltung
Die Fraktionsverwaltung von NRW Roleplay bildet für Fraktionen die höchste Instanz. Anweisungen und Vorgaben der Fraktionsverwaltung sind immer folge zu leisten. Bei Verstößen ist mit Sanktionen zu rechnen.
§ 2.1 | Stadtverwaltung
Die Fraktionsverwaltung von NRW Roleplay versucht, zur Förderung des allgemeinen RP’s, mögliche Anliegen o.Ä. direkt IC zu lösen oder zu bearbeiten. Hierfür nutzen Sie den Deckmantel einer Stadtverwaltung. Die Stadtverwaltung besteht nur aus Mitgliedern der Fraktionsverwaltung oder Administration von NRW Roleplay. Den Weisungen ist unter allen Umständen folge zu leisten.
§ 3.0 | Allgemeines Verhalten
Der Leader hat sicherzustellen, dass die Mitglieder seiner Fraktion sich ihrer Rolle entsprechend verhalten. Unnötige Provokationen sind zu unterlassen. Waffeneinsatz ist immer das letzte Mittel.
§ 3.1 | Gambo
Gambo-Settings und generelles Gambo-Verhalten (unnötige Calls in Funks etc.) sind verboten.
§ 4.0 | Fraktionssperre
Beim Verlassen einer Fraktion besteht automatisch für jeden Spieler auf NRW Roleplay eine 3-tägige Fraktionssperre. In dieser Zeit darf der Spieler nicht in einer anderen Fraktion eingestellt werden. Der Erlass oder die Verkürzung einer Fraktionssperre kann nur nach Beantragung bei der Fraktionsverwaltung erfolgen. Die Leader einer Fraktion entscheiden nicht über eine Fraktionssperre.
Es ist vor Einstellung eines neuen Mitgliedes durch den Leader einer Fraktion zu erfragen, ob eine Fraktionssperre besteht. Bei bestehenden Fraktionssperren ist das Einladen eines Mitgliedes in die Fraktion verboten.
§ 5.0 | Fraktions-Discord Server
Jede Fraktion benötigt einen Discord-Server, auf dem sich die Fraktionsverwaltung befinden muss. Die Fraktionsverwaltung muss öffentliche Rechte für alle Channels haben, außerdem die Rechte um den Fraktionsleader bannen zu können. Außerdem müssen die Eigentumsrechte des Discord-Server auf den Projektinhaber übertragen werden.
Private Discord-Server sind verboten und fallen unter Meta Gaming.
Bevor diese Dinge nicht erledigt wurden, wird die Fraktion nicht in die Probezeit starten können.
§ 6.0 | Fraktionskonzept
Jede Fraktion hat sich an ihr eingereichtes Konzept zu halten. Sollte dies nicht geschehen wird die Fraktion sanktioniert und im schlimmsten Fall aufgelöst.
§ 1.0 | Definition
Eine Partei ist ein Zusammenschluss von mindestens 5 Bürgern. Diese können auf Antrag eine Partei gründen.
Parteien haben die Aufgabe die politischen Interessen des Volkes zu vertreten. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, genießen sie besondere Rechte und Pflichten.
Politische Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Bundes- oder Landtag mitwirken wollen.
Eine Partei ist keine Fraktion, das Fraktionsregelwerk findet hier keine Anwendung!
§ 1.1 | Gründung einer Partei
Um eine Partei gründen zu können benötigst du mindestens 5 Mitglieder. Diese 5 Mitglieder erarbeiten zusammen eine Parteisatzung sowie ein Parteiprogramm (Zielsetzung) und reichen bei der Gründung alles zusammen ein.
Über die Zulassung einer Partei entscheidet das Bundeswahlministerium.
Anträge zur Gründung einer Partei sind bei der Bundesregierung einzureichen.
Parteivorsitz sowie der stellvertretende Parteivorsitz müssen ein eintragsfreies Führungszeugnis vorlegen können.
§ 1.2 | Mitglieder einer Partei
Jeder Bürger hat das Recht auf den Beitritt in eine Partei.
Die Mitgliedschaft in einer Partei ist ein freizeitliches Ehrenamt welches neben allen anderen beruflichen Verpflichtungen ausgeübt werden kann. Über Voraussetzungen sowie Gebühren entscheidet die Partei in Form ihrer Parteisatzung eigenständig.
Eine Partei darf maximal aus 20 Mitgliedern bestehen.
„Anhänger“ einer Partei zählen nicht zu den aktiven Mitgliedern einer Partei.
§ 1.3 | Parteisatzung und Parteiprogramm (Zielsetzung)
Vor der Antragsstellung ist vom Parteivorsitz eine Satzung zu erstellen.
In dieser Satzung müssen folgende Inhalte festgelegt und geregelt sein:
– Parteivorsitz, stlv. Parteivorsitz muss klar benannt werden
– Das Grundziel der Partei muss als Leitsatz benannt werden
– Anforderungen an Mitglieder der Partei müssen festgelegt sein
– Gebührenordnung muss, wenn vorhanden, aufgelistet sein
Neben der allgemein geltenden Satzung der Partei muss ein Parteiprogramm (Zielsetzung) erarbeitet werden.
Hier sollten alle Themen, auf welche eine Partei Einfluss nehmen möchte, aufgelistet sein. Das Parteiprogramm ist sogleich das Wahlprogramm einer Partei, wenn kein eigenes Wahlprogramm zusätzlich erstellt worden ist.
§ 1.4 | Auflösung einer Partei
Die Bundesregierung hat jederzeit, unter Angaben von Gründen das Recht, eine Partei mit sofortiger Wirkung aufzulösen. (Außerordentliche Auflösung)
Die Partei kann sich nach einer Mitgliederversammlung mit anschließender Mehrheitswahl eigenständig auflösen.
(Ordentliche Auflösung)
§ 2.0 | Aufgaben einer Partei
Mit Hinblick auf die Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes zählen folgende Tätigkeiten zu Kernaufgaben einer Partei:
– Parteien nehmen Einfluss auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung
– Sie fördern die Teilnahme von Bürgern am politischen Leben
– Parteien sollen zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranziehen
– Sie beteiligen sich an Wahlen durch Aufstellung von Kandidaten
– Sie nehmen auf die politische Entwicklung in der Regierung Einfluss
– Parteien sorgen für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen.
§ 3.0 | Auftreten einer Partei
Parteien dürfen sich versammeln. Bei diesen Versammlungen ist auf den Einhalt des allgemeinen Regelwerkes zu achten.
Es dürfen auf Demonstrationen/Versammlungen/Kundgebungen keine allgemeinen Regeln gebrochen werden was den Inhalt der Aussagen oder veröffentlichte Texte betrifft.
§ 3.1 | Ernsthaftigkeit, Freiraum der Gestaltung
Der Zielsetzung und deinem Wahlprogramm sind kaum Grenzen gesetzt.
Satire, Humor und auch Sarkasmus sind im normalen Maße vollkommen in Ordnung. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, das Parteien den Sinn verfolgen sollen Ziele für Bürger zu erreichen.
Hierfür benötigen Sie eine gewissen Ernsthaftigkeit.
Ausschweifendes Verhalten sowie das extreme “ins lächerliche ziehen” der Möglichkeit zur Gründung einer Partei wird mit einer Ablehnung oder einem Verbot einer Partei behandelt.